Antrag auf förderungsunschädlichen Maßnahmenbeginn

Im Koalitionsvertrag der Landesregierung wird die Unterstützung bei der Schaffung zusätzlichen studentischen Wohnraums zugesagt und ein Zuschuss in Höhe von derzeit 8.000 Euro pro Bettplatz gewährt. Die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung des Regierungspräsidiums Karlsruhe für den förderungsunschädlichen Maßnahmenbeginn wird benötigt, um künftige Projektzuschüsse nicht zu gefährden.

Den diesbezüglichen Antrag hat das Studierendenwerk am 23. Dezember 2016 gestellt. Der Antrag wurde von der Geschäftsführung u.a. damit begründet, dass die Nachfrage nach studentischem Wohnraum durch die laut Prognose der Kultusministerkonferenz weiterhin hohen Studierendenzahlen in den nächsten 10 Jahren sehr hoch bleiben wird, so dass das vorhandene Wohnangebot erweitern muss. Insbesondere die Universität Mannheim sowie deren Studierendenvertretung haben ein Studentenwohnheim am Standort B 6 ausdrücklich befürwortet. Auch gemäß Wettbewerbsentwurf für die Entwicklung eines städtebaulichen Gesamtkonzepts der Stadtquadrate A 5 und B 6 ist ein Kubus auf B 6 für studentisches Wohnen geeignet.