Abschluss Erbbauvertrag
Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks hatte in seiner 123. Sitzung am 11. Juni 2018 dem Abschluss eines Erbbauvertrags zum Bau eines Studierendenwohnheims auf dem Grundstück B 6, 14 – 15 einstimmig zugestimmt. Erbbaurechtsgeber ist die Liegenschaftsverwaltung des Landes Baden-Württemberg, vertreten durch den Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Mannheim und Heidelberg.
Nach der vorliegenden Erklärung des Grundbuchamts zur endgültigen Festlegung der Grundstücksgrenzen wurde der Erbbauvertrag daraufhin am 25.11.2019 beurkundet. Das Erbbaurecht wird am 31.12.2092 enden. Der Wert des Baugrundstücks, auf dem das neue Studierendenwohnhaus errichtet werden soll, beziffert sich regulär auf rund 2,5 Mio. Euro. Da das Studierendenwerk als Landeseinrichtung Anspruch auf eine Ermäßigung des regulär anfallenden jährlichen Erbbauzinses von jährlich 98.280 Euro auf 51 Euro pro Jahr hat, können die studentischen Mieten für den geplanten Neubau unter Marktniveau kalkuliert werden.