Antrag auf Übertragung des Grundstücks
Über das Wissenschaftsministerium hat das Studierendenwerk beim Finanzministerium eine Übertragung des im Lageplan mit ABCD bezeichneten landeseigenen Grundstücks auf dem Stadtquadrat B 6 mit einer Fläche von ca. 2.700 m² im Wege des Erbbaurechts beantragt und genehmigt bekommen.