Bauvoranfrage und VgV-Verfahren

Am 20. Oktober 2017 hat das Studierendenwerk bezüglich des geplanten Wohnheimneubaus eine Bauvoranfrage bei der Stadt Mannheim eingereicht¸ um im Vorfeld der Ausschreibung die Rahmenbedingungen für das Neubauprojekt auf Grundlage der städtebaulichen Wettbewerbsergebnisse für das Quadrat B 6 zu klären. Nach Klärung der baurechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorgaben sind entsprechend der Vorgabe des Finanzministeriums über ein VgV-Verfahren mit Projektskizze europaweit die Generalplaner-/Architektenleistungen auszuschreiben. Das Ergebnis dieses Verfahrens ist die Basis für die konkrete Neubauplanung.