Bauvorbescheid

Mit den Festlegungen des von der Stadt Mannheim erteilten Bauvorbescheids wurden die Voraussetzungen für die Durchführung des geforderten Vergabeverfahrens mit Projektskizze geschaffen. Demzufolge sind bei der Planung unter anderem die Lage der Gebäudekante zur Straße, die Gebäudetiefe, die Abstandsfläche zum Nachbargebäude B 6,16, die Gebäudehöhe sowie die Anzahl der Stellplätze in der Tiefgarage zu berücksichtigen.

Im Rahmen des Bauvorbescheidsverfahrens hatte es einen Nachbarwiderspruch gegeben. Durch einen anschließenden Vergleich konnte die Rechtskraft des Bauvorbescheids sichergestellt werden. Für ein Wegerecht des Nachbarn wurde in Abstimmung mit Vermögen und Bau eine konsensfähige Regelung gefunden, die eine entsprechende Ergänzung des Erbbaurechtsvertrags erfordert.