Erbbauzinsreduzierung genehmigt

Das Finanzministerium hat mit Schreiben vom 11. Mai 2020 einer Reduzierung des Erbbauzinses auf 51 Euro jährlich zugestimmt. Dem Erbbauzins wird eine vierprozentige Verzinsung des Bodenwerts von 1.027.600 Euro (734 m² x 1.400 €/m²) sowie eine vierprozentige Verzinsung des Gebäudewertes L 4, 12 in Höhe von 200.000 Euro zugrunde gelegt. Die Erbbaurechtsdauer endet am 31.12.2094. Nach der notariellen Beurkundung des Erbbaurechtsvertrags hat die Bebauung des Erbbaugrundstücks innerhalb von drei Jahren zu erfolgen.