Klärung der formalen und baurechtlichen Kriterien

In seiner 123. Sitzung stimmt der Verwaltungsrat des Studierendenwerks im Juni 2018 der vorgestellten Erstplanung zur Nutzung des Gebäudes L 4, 12 mit Erweiterungen als Studentenwohnheim auf den nebenliegenden Grundstücken zu. Da Vermögen und Bau, Amt Mannheim, den Pachtvertrag über das Anwesen Uni-Club zum Jahresende 2019 gekündigt hat, kann diese Fläche ebenfalls für das Bauvorhaben genutzt werden. Hierzu ist das eingeschossige Gebäude „Uniclub“ abzubrechen. Das Wissenschaftsministerium befürwortet das Neubauprojekt in einem Schreiben vom 11. Juli 2018 an das Finanzministerium ebenfalls und es wird eine Übertragung des Grundstücks im Wege des Erbbaurechts an das Studierendenwerk sowie eine Grundstücksüberlassung zum reduzierten Erbbauzins beantragt. Die zu übertragende Grundstücksfläche ist noch zu konkretisieren. Hierzu werden momentan Gespräche mit Vermögen und Bau Amt Mannheim sowie der Stadt Mannheim über einzuhaltende Vorgaben des Bauplanungsrechts geführt. Danach wird unter Beteiligung von Vermögen und Bau Amt Mannheim ein EU-weites Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb vorbereitet. Die Entscheidung von Vermögen und Bau zur Erbbauzinsreduzierung sowie für den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags wird bis spätestens 1. Quartal 2020 erwartet.