Verwaltungsrat stimmt Erbbauvertrag zu

In seiner 127. Sitzung stimmt der Verwaltungsrat des Studierendenwerks am 9. Juni 2020 dem Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zum Bau eines Studierendenwohnhauses auf der Flurstücksnummer 3671 (L 4, 11 – 14) zu. Nach § 6 Abs. 2 StWG bedarf der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten der Zustimmung des Verwaltungsrats. Erbbaurechtsgeber ist das Land Baden-Württemberg (Liegenschaftsverwaltung), vertreten durch den Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden Württemberg, Amt Mannheim und Heidelberg. Erbbaurechtsnehmer für das 734 m² große Grundstück ist das Studierendenwerk Mannheim. Der Erbbaurechtsvertrag basiert auf einem Mustererbbaurechtsvertrag für Studierendenwerke, der gem. Schreiben der Betriebsleitung Vermögen und Bau Baden-Württemberg vom 15.11.2017 zur Anwendung kommt.